Veranstaltungsordnung

Regelungen zur Teilnahme an Veranstaltungen und Kursen

Geltungsbereich

  • Diese Veranstaltungsordnung gilt für den jeweiligen gesamten Veranstaltungsbereich, einschließlich der Wege-, Außen- & Freiflächen.

  • Die Veranstaltungsordnung ist für den Zeitraum der Veranstaltung selbst sowie die notwendige Vor- und Nachbereitungszeit für alle Beschäftigten sowie Besucher der Veranstaltung gültig.

  • Mit der Anmeldung zur Veranstaltung und mit Betreten des Veranstaltungsareals erkennt der Besucher diese Veranstaltungsordnung als verbindlich an. Zuwiderhandlungen können mit sofortigem Verweis, Ausschluss von der Veranstaltung oder, in schweren Fällen, zu generellem Hausverbot führen.

  • Ziel der Veranstaltungsordnung ist es: 1.die Gefährdung und Beschädigung von Personen und Sachen zu verhindern, 2.einen störungsfreien Ablauf der Veranstaltung zu gewährleisen.

Hausrecht

  • Dem Veranstalter steht das alleinige Hausrecht zu.

  • Im Falle einer Anmietung ist der Veranstalter (nach Absprache) dazu befugt, die geltende Hausordnung sowie das Hausrecht des Eigentümers durchzusetzen.

Verweigerung des Zutritts

  • Personen, die 1.die Zustimmung der Kontrollmaßnahmen verweigern, 2.die Anordnungen des Personals vor Ort nicht befolgen, 3.erkennbar unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, 4.erkennbar gewaltbereit oder zu Anstiftung zu Gewalt bereit sind, 5.erkennbar die Absicht haben, die Veranstaltung zu stören, 6.verbotene Gegenstände mit sich führen wird der Zutritt verweigert bzw. der Veranstaltung verwiesen.

  • Es wird ausschließlich Personen der Zutritt zur Veranstaltung gewährt, welche sich zuvor schriftlich (über das bereitgestellte Online-Formular), telefonisch (über die Telefonnummer des Veranstalters/Friedrich Sacher) oder persönlich (vor Ort beim Leiter der Veranstaltungen/Friedrich Sacher oder dessen Personal) angemeldet haben. Es gelten hierbei, sofern angegeben, zusätzlich die Regelungen zur Teilnehmerzahl-Begrenzung, welche in den Beschreibungen der jeweiligen Veranstaltungen zu finden sind.

Verbotene Verhaltensweisen:

Es ist generell untersagt:

  • in störender Weise in den Ablauf der Veranstaltung einzugreifen

  • Bereiche (z.B. Funktionsräume, Medienbereiche), die nicht für die Allgemeinheit zugelassen sind bzw. auf die sich die jeweilige Zutrittsberechtigung nicht erstreckt, zu betreten

  • nicht für die allgemeine Nutzung vorgesehene Bauten und Einrichtungen zu besteigen oder zu übersteigen